Der Campingplatz Alte Löweninsel ...

liegt auf dem historischen Grund einer alten Wasserburg mit Burggraben am Rand des zweitausend Seelen Dorfes Lauenbrück. Unter leichtem Baumbestand auf ebenem Wiesengrund befinden sich 50 Dauerstellplätze und 10 Tourismusplätze. An heißen Sommertagen erfrischt ein kühles Schwimmbad.

Am Eingang des Platzes fließen Wümme und Fintau zusammen.

Eine Kanu-Einstiegstelle befindet sich in ca. 400m Entfernung.

Von der ruhigen Lage des familiären Campingplatzes am Dorfrand finden Sie gute ländliche Bäcker und Schlachter im Ort, alle Einkaufsmöglichkeiten sind vorhanden. Einen familienfreundlichen Wildpark für Jung und Alt finden Sie vor den Türen des Ortes.

Ein ausgedehntes Radwegenetz führt Sie in die nahe Lüneburger Heide als auch in die Wümmestadt Rotenburg und das Künstlerdorf Worpswede.

Die zahlreichen Gewässer laden Angelsportfans ein.

Versorgungsstation für Wohnmobile vor Ort.

Touristikpreise

 

Dauercampingpreise

Erwachsene pro Nacht

5,20 €

 

Jahrespacht vom 1.1 bis 31.12.
incl. folgender Nebenkosten:

512,36 €

Jugendliche 4-14 Jahre pro Nacht

2,50 €

 

Je verbrauchte KWh Strom

0,41 €

Hund

1,50 €

 

Müll

63,91 €

Stellplatz Caravan + Auto

6,50 €

 

Silgebühr

33,23 €

Stellplatz für ein großes Zelt + Auto

6,50 €

 

Zählergebühr

10,22 €

Stellplatz für ein kleines Zelt + Auto

3,00 €

 

 

7-Tageplatz Saison 15.4. - 1.10.
(bis 4 Personen)

100,00 €

 

NEU: beheiztes Freibad!

 

7-Tageplatz übrige Zeit

50,00 €

 

 

 

30-Tageplatz Saison 15.4. - 1.10. (bis 4 Personen)

200,00 €

 

 

 

30-Tageplatz übrige Zeit

130,00 €

 

 

 

Stromanschluß

2,00 €

 

 

 

jede weitere KWh 1.4 - 31.8

1,00 €

 

 

 

jede weitere KWh 1.9 - 31.3

2,00 €

 

 

 

 

Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind im Voraus zu bezahlen.

Die Campingplatztoiletten sind in der Zeit vom 6.Januar bis zum 20.März nur an den Wochenenden geöffnet.

Eine Anzahlung auf die Jahresstellplatzpacht von 50,00 € ist jeweils bis zum 20. Januar zu leisten, andernfalls entfällt der Anspruch auf den Stellplatz.

Der Platzhalter weist darauf hin, daß er nur im Rahmen der normalen Haftpflicht haftet, alle darüber hinausgehenden Risiken, insbesondere Einbruch, Diebstahl und Feuer, sowie höhere Gewalt, gehen zu lasten des Campinggastes. Eine Verpflichtung zur Paltzbewachung oder Winterschneeräumung besteht nicht. Die Camping und Badeordung sind zu beachten.